056 464 66 21 bibliothek@lupfig.ch
Benutzungsordnung
Die Bibliothek Eigenamt steht der gesamten Bevölkerung offen. Sie vermittelt Medien zur Bildung und Unterhaltung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Trägerin der Bibliothek ist die Gemeinde Lupfig.
Ausleihe
Pro Besuch können beliebig viele Medien ausgeliehen werden. (Ausnahme DVD's max. 4)
Ausgeliehene Medien können reserviert werden.
Die Ausleihfrist beträgt:
2 Wochen für Zeitschriften und DVDs
3 Wochen für E-Medien
4 Wochen für alle übrigen Medien
Eine Verlängerung ist möglich (ausser bei DVDs), sofern keine Reservation vorliegt.
Für die Rückgabe der DVDs steht ein Briefkasten zur Verfügung.
Urteilsfähige Schülerinnen und Schüler dürfen mit ihrer Bibliothekskarte selbst
Bücher ausleihen. Sollten die Eltern mit der Ausleihe nicht einverstanden sein, ist
dies der Bibliothek umgehend nach Kenntnis der Ausleihe mitzuteilen.
Mahngebühren
1. Mahnung: Fr. 2.-
2.
Mahnung: Fr. 5.-
3. Mahnung: Fr. 8.-
Rechnungsstellung: Fr. 10.-
Den Schülerinnen und Schülern werden die ersten drei Mahnungen durch die
Lehrperson ausgehändigt. Falls die Medien nicht zurückgebracht werden, wird ein
Brief an die Eltern versendet mit der Aufforderung die Medien zurückzubringen.
Benutzungstarif
Benutzerkarte(einmalig): Fr. 5-.
Ersatzkarte bei Verlust: Fr. 5.-
Karte für Lupfiger & Birrer Schüler/in : gratis
Bücher-Leihgebühr: für alle gratis!
Nonbook-Beitrag pro Familie: Fr. 25.-. pro Jahr. ( Inkl. E-Medien)
Nur E-Medien:
für Erwachsene: Fr. 15.- pro Jahr
für Jugendliche: Fr. 5.- pro Jahr
Kinder unter 12 Jahren können DVDs nur in
Begleitung von Erwachsenen ausleihen; Kinder ab 12 Jahren mit der Karte der Eltern. Es werden nur Filme mit entsprechender Altersfreigabe ausgeliehen.
Sorgfaltgebot
Die Medien sind sorgfältig zu behandeln.
Bei Beschädigung oder Verlust legt das Bibliothekspersonal die Kosten fest.
Das Bibliothekspersonal ist auf Schäden und
Mängel aufmerksam zu machen.
Die Haftung der Bibliothek wird in
rechtlich zulässigem Umfang ausgeschlossen.
Insbesondere wird die Haftpflicht für Schäden durch ausgeliehene Medien ausgeschlossen.
Wer gegen diese Benutzungsordnung verstösst,
kann von der Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden.
Bibliothek Eigenamt
Januar 2018